Die meisten amtlichen Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden, wenn sie bei einer Behörde vorgelegt oder eingereicht werden müssen. Diese Unterlagen werden auch als „beglaubigte Übersetzungen“ bezeichnet.
Gemäß § 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung müssen die Urkunden die Richtigkeit und Genauigkeit der Übersetzung bescheinigen und folgende Angaben enthalten: Ort, Datum und je nach Bundesland das Siegel des Übersetzers. Die Verwendung eines Siegels ist nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Ist die Verwendung eines Siegels gesetzlich vorgeschrieben, so muss dieses mindestens den Vor- und Zunamen, die Sprache(n) und gegebenenfalls die Anschrift des Dolmetschers enthalten.